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Führerschein und Verkehr

Scheinwerfer eines grünen Autos

Scheinwerfer eines grünen Autos, © colourbox

Artikel

Allgemeine Hinweise

Hier finden Sie wichtige Informationen für Sie als Autofahrer, z.B. wie Sie sich bei Führerscheinentzug verhalten oder wie Sie Ihr Kraftfahrzeug in Rumänien ummelden.

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des rumänischen Straßennetzes eine Gebühr zu entrichten ist . Nähere Informationen finden Sie hier.


Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Kfz

Wenn Sie in Rumänien Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen Sie ein Fahrzeug mit nichtrumänischem Kennzeichen längstens für einen Zeitraum von 90 Tagen fahren (laut Art. 82 Pkt. (4) der rumänischen Straßenverkehrsverordnung 195/2002). Dann muss das Fahrzeug umgemeldet werden.
Die 90-Tage-Frist beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem Sie mit dem Fahrzeug einreisen oder an dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien nehmen. Nähere Informationen zur Ummeldung von KfZ finden Sie hier.


Verkehrsdelikte / Führerscheinentzug

Wer auf rumänischen Straßen unterwegs ist, unterliegt der rumänischen Straßenverkehrsordnung („Codul Rutier“, OUG 195/2002).
Grundsätzlich gilt: was in Deutschland im Straßenverkehr nicht zulässig ist, ist auch in Rumänien nicht erlaubt (z.B. Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, Missachten von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverboten usw.).

Bitte beachten Sie: Das Führen von Fahrzeugen nach Alkoholgenuss ist in Rumänien verboten.
Die Promillegrenze beträgt 0 %.

Bei Ahndung eines Verkehrsverstoßes kann die Verkehrspolizei den Führerschein einbehalten und ein Fahrverbot verhängen. Nähere Informationen finden Sie hier.


Umtausch und Anerkennung deutscher Führerscheine

Informationen zum Umtausch und zur Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der EU finden Sie auf der dieser Webseite der EU .

Wenn Sie noch einen vor dem Stichtag 19.01.2013 ausgestellten deutschen Führerschein haben, sind Sie verpflichtet, diesen in einen Führerschein im Scheckkartenformat nach dem neuen EU-Modell umzutauschen. Über die Umtauschfristen und das Verfahren können Sie sich hier informieren.

Haftungsausschluss

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