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Hinweis für Empfänger einer Einmalzahlung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF)
Eine neue Richtlinie sieht für NS-Verfolgte, die bereits eine Einmalleistung aus dem Wiedergutmachungsdispositionsfonds (WDF) erhalten haben, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von jeweils 1.200 € für 2021 und 2022 vor.
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Die Bundesrepublik Deutschland ist sich der besonderen Verantwortung für das durch das NS-Regime verübte Unrecht bewusst. Daher haben alle Bundesregierungen der moralischen und finanziellen…