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Job Seeker

20.04.2023 - Artikel

Merkblatt Nationales Visum
Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

Grundsätzliche Hinweise;

 Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer
anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die
Datenseite des Passes.
 Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/Legalisation eingereicht werden.
Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
 Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen.
 Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach
Erhalt des Visums.
 Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
 Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
 Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie
stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht
beantwortet werden.

Allgemeine Informationen:

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in
Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs
Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung
ihre Qualifikation sie befähigt. Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber,
müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der
für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen. Während des Aufenthalts
zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von
Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie hier: Link
zur Seite „Make it in Germany.de“

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre
Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen
Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen.

 Zwei (2) Antragsformulare https://videx-national.diplo.de/videx/visumerfassung/#/
videx-langfristiger-aufenthalt einschließlich Belehrungen nach § 54
AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 Zwei (2) aktuelle, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem
Hintergrund, in der Größe 45x35 Millimeter;

 Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben, mit mind. zwei (2) komplett freien
Seiten)

 Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

 Gültiger Aufenthaltstitel für Rumänien mit zwei (2) Kopien. Kopieren Sie bitte Vorderund
Rückseite. Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des
Visumverfahrens noch abdecken.

 Nachweise über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:
- Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung:
Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen
Stelle aus Deutschland (im Original und mit zwei (2) Kopien).
Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:
- Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank
https://anabin.kmk.org/anabin.html zum Abschluss und zur Hochschule
oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder
„gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
- Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen) https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html im Original mit zwei
(2) Kopien
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis
erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für
Arbeit
https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index;BERUFENETJSESSIONID=
Pa3bjyvKD3CQc27qRDoO0F0joUdNOkJnYiEv-G9CHAOdGkrE_gvF!-
1735263284?path=null/reglementierteBerufe&such=eglementierte+berufe oder bei
der EU-Kommission https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/regprof/index.cfm
- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder
Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z. B.
für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet,
d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen
Approbation)
Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de

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