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Job Seeker

01.03.2024 - Artikel

Nationales Visum zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte (§ 20 AufenthG)

Grundsätzliche Hinweise:

  • Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original und ggf. mit Apostille/Legalisation eingereicht werden
    Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt 2 Wochen
  • Flugbuchungen sind bei Abgabe des Visaantrags nicht erforderlich
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab

Allgemeine Informationen:

Das Visum zur Arbeitsplatzsuche ermöglicht interessierten ausländischen Fachkräften mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulausbildung, für maximal sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um einen Arbeitsplatz zu finden, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation sie befähigt.
Finden Sie innerhalb eines halben Jahres einen Arbeitgeber, müssen Sie nicht wieder ausreisen, sondern können den erforderlichen Aufenthaltstitel bei der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen.
Während des Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche ist eine Erwerbstätigkeit nicht gestattet, mit Ausnahme von Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden pro Woche.
Allgemeine Informationen zum Thema Arbeitsplatzsuche in Deutschland finden Sie hier: „Make it in Germany.de

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag


Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

 aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35mm, Hintergrund einfarbig hell)

 gültiger Reisepass (mit mind. zwei (2) komplett freien Seiten)

 einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

 gültiger Aufenthaltstitel für Rumänien und eine (1) Kopie der Vorder- und Rückseite.
Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumverfahrens abdecken

 Sicherung des Lebensunterhalts durch ein Sperrkonto i.H.v. 1.027,49€/Mo oder Abgabe einer Verpflichtungserklärung

 Motivationsschreiben für die geplante Arbeitsplatzsuche. Es muss erkennbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen, ob Sie bereits Kontakt aufgenommen haben und welche Unterkunft Sie nutzen werden

 Nachweise über die Anerkennung des ausländischen Abschlusses
Bei Fachkräften mit Berufsausbildung:

  • Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung:
    Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland im Original und einer (1) Kopie


Bei Fachkräften mit akademischer Ausbildung:

  • Ausdruck aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule

oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

  • Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original und einer (1) Kopie

oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist (z.B. Medizinberufe, Rechtsberufe, das Lehramt an staatlichen Schulen sowie Berufe im öffentlichen Dienst)

  • Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle im Original und einer (1) Kopie (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet über die Erteilung der ärztlichen
    Approbation)

Näheres zum Thema Anerkennung unter: www.anerkennung-in-deutschland.de


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