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Fahrzeitenbeschränkungen für Lastkraftwagen auf Autobahnen und einigen Bundesstraßen vom 01.07.-31.08.2019

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur weist darauf hin, dass die Fahrzeitenbeschränkung auf Autobahnen und einigen Bundesstraßen für Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger auch im Jahr 2019 an allen Samstagen vom 01. Juli bis 31. August jeweils von 7.00-20.00 Uhr gilt.
Informationen über die betroffenen Autobahnen und Bundesstraßen sowie die Ausnahmen von der Fahrzeitbeschränkung ergeben sich aus dem Faltblatt zu Fahrzeitenbeschränkungen auf Deutsch, Englisch und Französisch, das hier heruntergeladen werden kann: