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Urkunden und Beglaubigungen

Beglaubigung, © Photothek.de
Urkunden und Beglaubigungen
Wenn Sie eine Beglaubigung in der Botschaft vornehmen lassen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin über den unten auf dieser Seite eingestellten Link.
Vorab lesen Sie bitte die nachfolgenden Informationen:
1. Beglaubigung von Kopien
Beglaubigte Kopien können durch Konsularbeamte bei Vorlage des Originals gefertigt werden, wenn das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.
Für die Beglaubigung von Fotokopien bringen Sie bitte das Original des betreffenden Dokumentes zum Termin mit.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Kopie beträgt 26,21 €. Sie ist in RON zum jeweiligen Tageskurs der deutschen Botschaft zahlbar.
2. Unterschriftsbeglaubigungen
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments erfolgt nicht.
In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, damit ein Dokument rechtlich wirksam wird.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt;
- Widerrufliche Vollmachten
- Anmeldungen zum Handelsregister
- Erklärung zur Ausschlagung einer Erbschaft
Vor Terminvereinbarung übersenden Sie bitte einen Scan des zu unterzeichnenden Dokuments an: info@buka.auswaertiges-amt.de
Zum Termin bringen Sie bitte mit:
- das zu unterzeichnende Dokument
- bei Genehmigungserklärungen: Eine Kopie oder Ausfertigung des bereits geschlossenen Vertrags
- einen gültigen Reisepass oder Personalausweis ( Deutsche Staatsangehörige, müssen sich mit einem deutschen Reisepass oder Personalausweis ausweisen.)
- falls Sie nicht im eigenen Namen unterschreiben, sondern z.B. als Vertreter einer Firma, eines Mündels, etc.: zusätzlich ein Nachweis (im Original oder beglaubigter Kopie) , aus dem sich Ihre Vertretungsberechtigung ergibt.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 56, 43 € und ist in RON zum jeweiligen Tageskurs der Botschaft zahlbar.
Bitte beachten Sie, dass für Unterschriftsbeglaubigungen in familien- und personenstandsrechtlichen Angelegenheiten andere Voraussetzungen gelten. Informationen finden Sie in der Rubrik „Familienangelegenheiten“.
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