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Führerschein und Verkehr
Scheinwerfer eines grünen Autos © colourbox
Allgemeine Hinweise
Hier finden Sie wichtige Informationen für Sie als Autofahrer, z.B. wie Sie sich bei Führerscheinentzug verhalten oder wie Sie Ihr Kraftfahrzeug in Rumänien ummelden.
Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des rumänischen Straßennetzes eine Gebühr zu entrichten ist . Nähere Informationen finden Sie hier.
Ummeldung eines in Deutschland zugelassenen Kfz
Wenn Sie in Rumänien Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, dürfen Sie ein Fahrzeug mit nicht rumänischem Kennzeichen längstens für einen Zeitraum von 90 Tagen fahren (laut Art. 82 Pkt. (4) der rumänischen Straßenverkehrsverordnung 195/2002). Dann muss das Fahrzeug umgemeldet werden.
Die 90-Tage-Frist beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem Sie mit dem Fahrzeug einreisen oder an dem Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien nehmen. Nähere Informationen zur Ummeldung von KfZ finden Sie hier.
Verkehrsdelikte / Führerscheinentzug
Wer auf rumänischen Straßen unterwegs ist, unterliegt der rumänischen Straßenverkehrsordnung („Codul Rutier“, OUG 195/2002).
Grundsätzlich gilt: was in Deutschland im Straßenverkehr nicht zulässig ist, ist auch in Rumänien nicht erlaubt (z.B. Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, Missachten von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholverboten usw.).
Bitte beachten Sie: Das Führen von Fahrzeugen nach Alkoholgenuss ist in Rumänien verboten. Die Promillegrenze beträgt 0 ‰.
Bei Ahndung eines Verkehrsverstoßes kann die Verkehrspolizei den Führerschein einbehalten und ein Fahrverbot verhängen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Alte deutsche Führerscheine müssen umgetauscht werden
Deutsche Führerscheine (Fahrerlaubnisse), die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen umgetauscht werden. Bis wann genau der Umtausch erfolgen muss, ist davon abhängig, wann der bisherige Führerschein ausgestellt wurde und wie alt der Inhaber des Führerscheins ist. Genaue Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Verkehr.
Personen, die in Rumänien wohnhaft sind, müssen den Umtausch des bisherigen deutschen Führerscheins bei der zuständigen rumänischen Behörde beantragen; sie erhalten dann einen neuen rumänischen Führerschein. Der Umtausch in einen neuen deutschen Führerschein ist für diesen Personenkreis nicht möglich.