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Personenstandsurkunden aus Rumänien und Deutschland (Geburt, Eheschließung, Todesfall)

Standesamt © picture alliance / dpa
Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde (Personenstandsurkunde) , zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, eine Heiratsurkunde mit Vermerk einer Ehescheidung oder eine Sterbeurkunde?
Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Beschaffung von Urkunden in Deutschland und Rumänien sowie zur Verwendung im jeweils anderen Land.
Wenn Sie die Geburt eines in Rumänien geborenen deutschen Kindes in Deutschland registrieren lassen möchten, finden Sie dazu weitere Hinweise in der Rubrik Familienangelegenheiten.
Personenstandsurkunden aus Deutschland
Bei fast allen deutschen Standesämtern können Sie inzwischen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden online bestellen. Die Urkunden stehen Ihnen dann in der Regel innerhalb weniger Tage zur Verfügung. Über das Verfahren informieren Sie sich bitte auf der Webseite des jeweiligen Standesamts.
Zur Vorlage in Rumänien empfiehlt es sich, mehrsprachige („internationale“) Urkunden nach dem Muster der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausstellen zu lassen.
Andere (ausschließlich deutschsprachige) Urkunden müssen zur Vorlage bei den rumänischen Behörden zunächst in die rumänische Sprache übersetzt werden.
Es ist seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 1191/2016 nicht mehr erforderlich, die Echtheit deutscher Urkunden durch eine sogenannte Apostille nachzuweisen.
Personenstandsurkunden (Geburts-/Ehe-/Sterbeurkunden) aus Rumänien
Die rumänischen Standesämter stellen auf Antrag sowohl nationale Personenstandsurkunden als auch mehrsprachige Personenstandsurkunden nach dem Muster der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) aus. Rumänische Personenstandsurkunden müssen zur Vorlage in Deutschland nicht mit einer Apostille oder einer anderen Form der Echtheitsbestätigung versehen werden (siehe Verordnung (EU) 2016/1191).
In Fällen von Geburts- oder Eheurkunden muss der Antrag von der Person, die in der Urkunde genannt ist (die geborene Person; die Ehepartner) oder von deren ordnungsgemäß Bevollmächtigtem (siehe unten) im Rahmen einer Vorsprache beim Standesamt gestellt werden. Eine schriftliche Antragstellung (Schreiben; E-Mail) ist nicht möglich. Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit können den Antrag auch über die rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland stellen.
Wenn Bevollmächtigte die Beschaffung einer Personenstandsurkunde übernehmen sollen, stellen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht für die betreffende Person aus. Ihre Unterschrift auf dieser Vollmacht muss beglaubigt werden, z.B. durch einen Notar. Wenn Sie in Rumänien keine Person kennen, die diese Aufgabe für Sie übernehmen könnte, kommt auch die Beauftragung eines Dienstleisters, z.B. einer Rechtsanwaltskanzlei, in Frage. Adressen von Dienstleistern finden Sie im Internet. Empfehlungen darf die Botschaft nicht aussprechen.
Bitte beachten Sie: Geburtsurkunden oder Eheurkunden von Verstorbenen stellen rumänische Standesämter nicht aus. In Frage kommt bei Verstorbenen nur die Ausstellung von Auszügen aus dem Geburten- bzw. aus dem Eheregister.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Auszügen aus dem Geburten- bzw. aus dem Eheregister im Wege der Amtshilfe in der Regel mindestens sechs Monate in Anspruch nimmt.