Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Der Antrag konnte bis einschließlich 02. Februar gestellt werden. Eintragungen in das Wählerregister für diese Bundestagswahl sind daher jetzt nicht mehr möglich.
Deutsche im Ausland nehmen ausschließlich per Briefwahl an der Wahl teil. Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlamt vorliegen, um bei der Auszählung berücksichtigt werden zu können. Eine persönliche Stimmabgabe in deutschen Auslandsvertretungen ist gesetzlich nicht vorgesehen und daher auch nicht möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin. und unter diesem Link.
Um die ausgefüllten Wahlunterlagen jetzt noch rechtzeitig zurückzusenden, bietet sich ggf. an, auf private Mitnahme oder Postdienstleister / Kurierdienste zurückzugreifen.
Für die Rücksendung von Wahlbriefen nach Deutschland war die Mitnutzung eines Sonderkuriers des Auswärtigen Amts möglich. Nähere Informationen finden Sie hier.