Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
Die neue eID-Karte, © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige in Deutschland digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie es mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Allgemeine Informationen
Die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion ist zur Identifizierung bei der Inanspruchnahme digitaler Dienstleistungen bestimmt.
Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als Reisedokument verwendet werden.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen), die
- nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
- mindestens 16 Jahre alt sind.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Daher müssen Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nachweisen, z. B. mit Ihrer rumänischen Aufenthaltserlaubnis oder dem rumänischen Personalausweis. Weitere Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.
Anträge auf Erteilung einer eID-Karte können nur persönlich nach Terminvereinbarunggestellt werden.
Bitte nutzen Sie das Online-Terminvergabesystem der Botschaft
Gültigkeitsdauer und Gebühren
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Weitere nützliche Links und Informationen
- Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG)
- Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Weiterführende Informationen auf dem Personalausweisportel des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (nur Englisch)