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Personenstandsurkunden aus Rumänien und Deutschland (Geburt, Heirat, Todesfall)

Schild eines Standesamts

Standesamt, © picture alliance / dpa

01.06.2023 - Artikel

Sie benötigen eine standesamtliche Urkunde (Personenstandsurkunde) , zum Beispiel eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, eine Heiratsurkunde mit Vermerk einer Ehescheidung oder eine Sterbeurkunde?

Nachfolgend finden Sie Hinweise zur Beschaffung von Urkunden in Deutschland und Rumänien sowie zur Verwendung im jeweils anderen Land.

Wenn Sie die Geburt eines in Rumänien geborenen deutschen Kindes in Deutschland registrieren lassen möchten, finden Sie dazu weitere Hinweise in der Rubrik Familienangelegenheiten.


Personenstandsurkunden aus Deutschland

Bei fast allen deutschen Standesämtern können Sie inzwischen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden online bestellen. Die Urkunden stehen Ihnen dann in der Regel innerhalb weniger Tage zur Verfügung. Über das Verfahren informieren Sie sich bitte auf der Webseite des jeweiligen Standesamts.

Zur Vorlage in Rumänien empfiehlt es sich, mehrsprachige („internationale“) Urkunden nach dem Muster der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausstellen zu lassen.

Andere (ausschließlich deutschsprachige) Urkunden müssen zur Vorlage bei den rumänischen Behörden zunächst in die rumänische Sprache übersetzt werden.

Es ist seit Inkrafttreten der EU-Verordnung 1191/2016 nicht mehr erforderlich, die Echtheit deutscher Urkunden durch eine sogenannte Apostille nachzuweisen.


Personenstandsurkunden aus Rumänien

Die rumänischen Standesämter stellen auf persönlichen Antrag neue Urkunden, auch internationale Urkunden nach dem Muster der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) aus. Personenstandsurkunden aus Rumänien müssen zur Vorlage in Deutschland nicht mit einer Apostille oder anderen Form der Echtheitsbestätigung versehen werden (siehe VO(EU)2016/1191).

Bei der Beschaffung von Urkunden aus Rumänien für Privatpersonen kann die Botschaft leider nicht behilflich sein. Es ist nach den rumänischen Vorschriften erforderlich, dass der Urkundeninhaber oder ein/e Bevollmächtigte/r persönlich bei dem zuständigen Standesamt die Ausstellung der Urkunde beantragt. Personen mit rumänischer Staatsangehörigkeit können den Antrag auch über die rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland stellen. Nähere Informationen in rumänischer Sprache finden Sie auf der Webseite der Botschaft von Rumänien.

Wenn Sie Verwandte oder Bekannte in Rumänien mit der Beschaffung einer Urkunde beauftragen möchten, stellen Sie bitte eine entsprechende Vollmacht für die betreffende Person aus. Ihre Unterschrift auf dieser Vollmacht muss beglaubigt werden, z.B. durch einen Notar.

Wenn Sie in Rumänien keine Person kennen, die diese Aufgabe für Sie übernehmen könnte, kommt auch die Beauftragung eines Dienstleisters, z.B. einer Rechtsanwaltskanzlei, in Frage.
Adressen von Dienstleistern finden Sie im Internet. Empfehlungen darf die Botschaft nicht aussprechen.

Bitte beachten Sie: Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden von Verstorbenen werden durch die rumänischen Standesämter nicht ausgestellt.


Für deutsche Behörden kann die Botschaft in Amtshilfe bei der zentralen rumänischen Personenstandsbehörde die Ausstellung eines Auszugs aus dem rumänischen Personenstandsregister (keine Personenstandsurkunde) beantragen, wenn die Beschaffung einer Urkunde wie oben beschrieben durch den Berechtigten nicht möglich ist. Regelmäßig ist dies nur dann der Fall, wenn die betreffende Person bereits verstorben ist.

Voraussetzung ist außerdem, dass die ersuchende Behörde nach den Vorschriften der DSGVO ihre Berechtigung zum Erhalt der persönlichen Daten einer Person glaubhaft machen kann. Deutsche Behörden, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, können sich dazu unter Beifügung des ausgefüllten Antragformulars (s.u.) an die Botschaft wenden. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Hinweise zur Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Registerauszügen auf diesem Weg in der Regel mehrere Monate in Anspruch nimmt.

Antragsformulare

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