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Für den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses oder eines Personalausweises benötigen Sie:

Artikel

Antrag und Unterlagen

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
    (bei Anträgen für Minderjährige benutzen Sie bitte dieses Formular)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (nähere Informationen zu biometrischen Fotos s.u.)
  • Ihren bisherigen deutschen Pass bzw. Personalausweis
  • Ihre rumänische Wohnsitzbescheinigung (Certificat de Înregistrare) bzw. den rumänischen Personalausweis
  • die Gebühr (siehe Gebührenübersicht unten)
  • Ihre Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • sofern Ihr letztes Ausweispapier in Deutschland ausgestellt wurde:
    die Abmeldebescheinigung zu Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland, ersatzweise eine aktuelle Meldebescheinigung zu diesem Wohnsitz
  • ggf. Nachweis zu geänderter Namensführung (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Bescheinigung über die Namensführung)
  • bei Verlust oder Diebstahl des bisherigen Ausweisdokuments: Verlustanzeige der Polizei („Dovada“)
  • falls die Eintragung eines Doktortitels gewünscht wird: Promotionsurkunde

Für minderjährige Antragsteller wird der Antrag durch den/die Sorgeberechtigten gestellt. Diese legen bitte bei Antragstellung vor:

  • ihren aktuellen Reisepass/Personalausweis
  • ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht (Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil der Eltern bzw. Sterbeurkunde eines verstorbenen Elternteils

Der/die Sorgeberechtigte/n müssen zur Antragstellung persönlich erscheinen. Ein Elternteil kann den anderen mit öffentlich beglaubigter Vollmacht beauftragen, den Antrag für ihn abzugeben.

Bei erstmaliger Antragstellung für ein Kind muss möglicherweise zunächst die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich oder die Abstammung zu dem deutschen Elternteil festgestellt werden, bevor ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt werden kann.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Bitte beachten Sie auch, dass im Einzelfall die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden kann, so z.B. ein Nachweis zum Erwerb/Fortbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit , d.h.

  • bei Personen, die durch Einbürgerung oder Erklärung Deutsche geworden sind, die entsprechende Urkunde
  • bei Personen die die deutsche Staatsangehörigkeit als Spätaussiedler erworben haben und auch rumänische Staatsangehörige sind, ggf. Nachweise zum Fortbestand/Zeitpunkt des Wiedererwerbs der rumänischen Staatsangehörigkeit
  • bei in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geborenen Personen der Geburtsregistereintrag mit Vermerk über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Wenn eine dieser Alternativen auf Sie zutrifft, nehmen Sie gerne vor Ihrem Passtermin mit uns Kontakt auf.

Terminvereinbarung

Um ein Ausweisdokument in der Botschaft / in einem der Konsulate zu beantragen, vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Bukarest

Hermannstadt

Temeswar

Gebühren

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre)
106,00 €
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre)
73,50 €
Vorläufiger Reisepass
75,00 €
Personalausweis für Antragsteller ab 24 Jahre (Gültigkeit: zehn Jahre)
89,00 €
Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre (Gültigkeit: sechs Jahre)
70,60 €
Änderung der PIN oder Entsperren des Personalausweises
0,00 €
Erstmalige Aktivierung der Online-Funktion
0,00 €
Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland
57,00 €

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat als Rumänien haben, fällt zusätzlich zu den o. g. Gebühren ein Unzuständigkeitszuschlag in Höhe von 70,- EUR (Pass/Personalausweis für Antragsteller über 24 Jahre) bzw. 37,50 Euro (Pass/Personalausweis für Antragsteller unter 24 Jahre) an.

Der Expresszuschlag für Reisepässe beträgt 32,- EUR.

Bei Beantragung außerhalb der Geschäftszeiten fällt für den Reiseausweis zur Rückkehr ein Zuschlag in Höhe von 8,00 EUR an.

Die Gebühren sind bei Antragsstellung zu entrichten und können per Kreditkarte (nur Master, Visa) oder bar in rumänischen RON (keine Barzahlung in EUR !) zum Zahlstellenkurs der Botschaft bezahlt werden.

Biometrische Passfotos

Das Foto muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • 3,5 cm x 4,5 cm
  • guter Kontrast, heller Hintergrund (einfarbig weiß oder hellgrau)
  • Gesichtshöhe 32 - 36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu biometrischen Passfotos.

Sie können diese zum Beispiel hier anfertigen lassen.

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