Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Namensführung in deutsch-rumänischen Familien
Ausführliche Informationen zur Änderung des deutschen Rechts ab dem 01.05.2025 finden Sie unter diesem Link .
Namensführung der Ehegatten bei Eheschließung in Rumänien
Seit dem 1. Mai 2025 richtet sich für in Rumänien lebende Deutsche, die in Rumänien heiraten, auch die Namensführung in der Ehe nach dem rumänischen Recht. Der vor dem rumänischen Standesbeamten vereinbarte Familienname ist dann auch für den deutschen Rechtsbereich gültig.
Es besteht aber die Möglichkeit, durch eine Rechtswahlerklärung gegenüber einem deutschen Standesamt das deutsche Namensrecht wählen.
Für vor diesem Zeitpunkt geschlossene Ehen ist das bisherige Recht anwendbar. Wurde die Ehe vor einem rumänischen Standesbeamten geschlossen und haben die Ehegatten dabei erklärt, einen gemeinsamen Ehenamen führen zu wollen, so ist diese Erklärung für den deutschen Rechtsbereich automatisch wirksam, wenn es sich bei dem gewählten Namen um den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau handelt.
Andere, bei Eheschließung in Rumänien gewählte Namen können nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung beider Ehegatten für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Zuständig für die Entgegennahme der Namenserklärung ist das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnsitz.
Bei Aufenthalt der Ehegatten in Rumänien kann die Namenserklärung bei der Botschaft beglaubigt werden. Die Erklärung wird an das Standesamt in Deutschland weitergeleitet und wird mit Zugang dort wirksam. Über die Namensführung kann das Standesamt auf Wunsch eine kostenpflichtige Bescheinigung für die Ehegatten ausstellen. Es ist auch möglich, die Ehe im deutschen Eheregister eintragen zu lassen.
Namensführung von Kindern
Für Kinder, die nach dem 01.05.2025 in Rumänien geboren sind und deren Familien hier leben, ist in den meisten Fällen der vor dem rumänischen Standesbeamten festgelegte Familienname auch für den deutschen Rechtsbereich wirksam.
Bei Kindern, die vor diesem Stichtag geboren sind und noch nie ein deutsches Ausweisdokument hatten, erteilt die Botschaft gerne Auskunft im Einzelfall.
Ihre Rückfragen, auch zur Vereinbarung eines Termins bei der Botschaft, stellen Sie bitte über das Kontaktformular.