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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

Artikel

Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit

Ausführliche Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Beachten Sie als im Ausland lebende Deutsche bitte insbesondere die dort veröffentlichten Informationen zum „Generationenschnitt“:
Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutscher Elternteil nach dem 31.12.1999 ebenfalls im Ausland geboren wurden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn innerhalb eines Jahres nach Geburt die Eintragung des Kindes in das deutsche Geburtenregister beantragt wird. Diese „Geburtsanzeige“ können Sie auch bei der Botschaft Bukarest stellen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Von dieser Regelung können alle Deutschen (Expats und Auswanderer) betroffen sein, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandaufenthaltes, und unabhängig davon, ob sie zwischenzeitlich im Inland gelebt haben.


Wichtige Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht haben sich zuletzt durch das Gesetz vom 20.08.2021 ergeben. Nähere Informationen finden Sie in den Artikeln zur Wiedergutmachungseinbürgerung und zum Erklärungsrecht (siehe unten auf dieser Seite).


Mit konkreten Fragen im Einzelfall können Sie sich gern an das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft wenden. Bitte nutzen Sie dazu das Kontaktformular.


Staatsangehörigkeitsausweis

Informationen zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und zur Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erhalten Sie hier: BVA-Bund.de 

Einbürgerung

Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie hier: BVA-Bund-Einbürgerung

Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit

Informationen zur Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier: BVA-Bund-Entlassung


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