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Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis

Staatsangehörigkeitsausweis, © Ute Grabowsky / photothek.net

Artikel

Allgemeine Hinweise

Ausführliche Informationen zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts.

Zu den seit Juni 2024 geltenden neuen Regelungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, unter anderem zur doppelten Staatsangehörigkeit, können Sie sich hier informieren.

Mit konkreten Fragen im Einzelfall können Sie sich gern an das Rechts- und Konsularreferat der Botschaft wenden. Bitte nutzen Sie dazu das Kontaktformular.


Erwirbt ein in Rumänien geborenes Kind deutscher Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit?

Grundsätzlich erhält Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch durch Abstammung, wenn Mutter und/ oder Vater im Zeitpunkt der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Aber: Deutsche, die nach 1999 außerhalb von Deutschland geboren wurden, geben die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr automatisch an ihre ebenfalls im Ausland geborenen Kinder weiter:

Um zu klären, ob in Ihrem konkreten Fall noch bestimmte Erklärungen (z.B. zur Führung des Familiennamens) erforderlich sind, bevor ein deutsches Reisedokument ausgestellt werden kann, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an die Botschaft

Staatsangehörigkeitsausweis

In besonderen Fällen kann es erforderlich sein, verbindlich nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Es kann dann ein Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durchgeführt werden, an dessen Ende ein sogenannter Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird. Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie hier: BVA-Bund.de

Einbürgerung

Die Einbürgerung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie hier: BVA-Bund-Einbürgerung

Bitte beachten Sie aber die Informationen weiter unten auf dieser Seite zum Erklärungsrecht und zu Einbürgerungsmöglichkeiten für NS-Verfolgte und ihre Abkömmlinge.

Für Personen, die von einem deutschen Elternteil abstammen, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wurde die Möglichkeit eröffnet, durch Erklärung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben (weiterführende Informationen finden Sie auch dazu weiter unten auf dieser Seite).


Haftungsausschluss

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