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Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Deutsches Führungszeugnis
Sofern Sie einen deutschen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion haben, können Sie Ihr deutsches Führungszeugnis online beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen können und in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich zur Beantragung des Führungszeugnisses bitte an Ihre deutsche Meldebehörde.
Personen ohne Wohnsitz in Deutschland stellen Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz.
Gehen Sie dann wie folgt vor:
1. Antragsformular |
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) Wenn die Behörde, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen wollen, eine Apostille verlangt, vermerken Sie dies bitte deutlich sichtbar auf dem Formular. In diesem Fall ist nur die Übersendung an eine Anschrift in Deutschland möglich. Hinweis: Zur Vorlage bei rumänischen Behörden ist die Apostille aufgrund der EU-Verordnung 2016/1191 nicht erforderlich! |
2. Beglaubigung |
Vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung Ihrer Unterschrift in der Botschaft . |
Überweisung |
Überweisen Sie die Gebühr für das Führungszeugnis in Höhe Deutsche Bundesbank – Filiale Köln – Geben Sie als Verwendungszweck Ihren Vor- und Nachnamen |
4. Versand des Formulars und des Zahlungs- nachweises |
Senden Sie dann das Antragsformular mit einem Zahlungsnachweis |
Das Bundesamt für Justiz wird Ihnen das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen zusenden. Bei zusätzlicher Anforderung einer Apostille kann sich dieser Zeitraum um 1-2 Wochen verlängern, da das Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis an die zuständige Stelle im Bundesverwaltungsamt weiterleitet. Diese bringt die Apostille auf dem Führungszeugnis an und sendet es an die Inlandsanschrift per Nachnahme weiter.
Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nur in deutscher Sprache ausgestellt wird.
Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister / Schengener Informationssystem
Welche Daten sind im AZR oder im SIS über mich gespeichert? Habe ich eine Einreisesperre für Deutschland? Diese Fragen kann Ihnen die Botschaft nicht direkt beantworten. Auch die Befristung einer evtl. Einreisesperre müsste direkt bei der Behörde beantragt werden, die diese verhängt hat.
Selbstauskunft im Ausländerzentralregister
Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln gestellt werden. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen nur beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen überprüft ist. Der erforderliche Identitätsnachweis erfolgt im Ausland z.B. durch Beglaubigung der Unterschrift bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung oder durch eine zur Beglaubigung befugte Stelle des Herkunftsstaates (in diesem Fall ist eine amtliche Übersetzung des Beglaubigungsvermerks beizufügen).
Für die Unterschriftsbeglaubigung bei der Botschaft Bukarest ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft erforderlich.
Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:
- das ausgefüllte, noch nicht unterschriebene Antragsformular des BVA
- ein gültiges Reise- bzw. Ausweisdokument
Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 56,43 € an, zahlbar mit Kreditkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RON zum aktuellen Tageskurs der Botschaft.
Selbstauskunft aus dem Schengener Informationssystem
Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Schengener Informationssystem muss schriftlich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden gestellt werden. Da die Auskunft nur an den tatsächlich Berechtigten erteilt werden darf, hat das BKA die Identität des Auskunftssuchenden zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass auch nur dieser die Auskunft erhält. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen bzw. zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt finden Sie auf der Website des BKA.