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Führungszeugnisse / Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister/ Grenzübertrittsbescheinigungen

Jemand zeigt mit dem Finger auf ein erweitertes Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa

Artikel

Deutsches Führungszeugnis


Mit einem deutschen Personalausweis oder einer e-ID mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion können Sie Ihr deutsches Führungszeugnis online beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen können und in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich zur Beantragung des Führungszeugnisses bitte an Ihre deutsche Meldebehörde.

Personen ohne Wohnsitz in Deutschland stellen Ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz.

Gehen Sie dann wie folgt vor:

1. Antragsformular
Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz.
Wenn die Behörde, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen wollen, eine Apostille verlangt, vermerken Sie dies bitte deutlich sichtbar auf dem Formular. In diesem Fall ist nur die Übersendung an eine Anschrift in Deutschland möglich.
Hinweis: Zur Vorlage bei rumänischen Behörden ist die Apostille aufgrund der EU-Verordnung 2016/1191 nicht erforderlich!
2. Beglaubigung

Vereinbaren Sie einen Termin zur Beglaubigung
Bitte bringen Sie zu dem Termin in der Botschaft das vollständig ausgefüllt Formular und ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Gebühr beträgt 34,07 Euro (zu zahlen in RON, zum aktuellen Wechselkurs der Botschaft).

Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren anfallen, wenn Sie kein ausgefülltes Formular mitbringen und der Antrag in der Botschaft ausgefüllt werden muss.

Überweisung

Überweisen Sie die Gebühr für das Führungszeugnis in Höhe
von 13 Euro auf folgendes Konto des Bundesamts für Justiz:

Deutsche Bundesbank – Filiale Köln –
IBAN-Nr.: DE49370000000038001005

Geben Sie als Verwendungszweck Ihren Vor- und Nachnamen
an, damit Ihre Überweisung zugeordnet werden kann.

4. Versand des
Formulars und
des Zahlungs-
nachweises

Senden Sie dann das Antragsformular mit einem Zahlungsnachweis
(zum Beispiel Quittung der Einzahlung oder Kopie des Kontoauszugs)
an das
Bundesamt für Justiz
Internationale Registerangelegenheiten
53094 Bonn

Das Bundesamt für Justiz wird Ihnen das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen zusenden. Führungszeugnisse werden nur in deutscher Sprache ausgestellt.


Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister / Schengener Informationssystem

Welche Daten sind im AZR oder im SIS über mich gespeichert? Habe ich eine Einreisesperre für Deutschland? Diese Fragen kann Ihnen die Botschaft nicht direkt beantworten. Auch die Befristung einer evtl. Einreisesperre müsste direkt bei der Behörde beantragt werden, die diese verhängt hat.

Selbstauskunft im Ausländerzentralregister

Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Ausländerzentralregister muss schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln gestellt werden. Um zu vermeiden, dass eine Auskunft über personenbezogene Daten an Unbefugte erfolgt, kann ein Auskunftsersuchen nur beantwortet werden, wenn die Identität des Betroffenen überprüft ist. Der erforderliche Identitätsnachweis erfolgt im Ausland z.B. durch Beglaubigung der Unterschrift bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung oder durch eine zur Beglaubigung befugte Stelle des Herkunftsstaates (in diesem Fall ist eine amtliche Übersetzung des Beglaubigungsvermerks beizufügen).

Für die Unterschriftsbeglaubigung bei der Botschaft Bukarest ist eine Terminvereinbarung über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft erforderlich.

Bitte legen Sie bei Ihrem Termin vor:

Es fällt eine Festgebühr in Höhe von 56,43 € an, zahlbar mit Kreditkarte (VISA/MasterCard) in Euro oder in bar in RON zum aktuellen Tageskurs der Botschaft.


Selbstauskunft aus dem Schengener Informationssystem

Ein Antrag auf Selbstauskunft aus dem Schengener Informationssystem muss schriftlich beim Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden gestellt werden. Da die Auskunft nur an den tatsächlich Berechtigten erteilt werden darf, hat das BKA die Identität des Auskunftssuchenden zu überprüfen und dafür Sorge zu tragen, dass auch nur dieser die Auskunft erhält. Weitere Informationen zu erforderlichen Unterlagen bzw. zur Vertretung durch einen Rechtsanwalt finden Sie auf der Website des BKA.


Grenzübertrittsbescheinigung

Die Grenzübertrittsbescheinigung zeigt der deutschen Ausländerbehörde, dass Sie aus Deutschland in ein Land ausgereist sind, in dem Sie sich rechtmäßig aufhalten dürfen.

Um die Grenzübertrittsbescheinigung durch eine der deutschen Auslandsvertretungen in Rumänien abstempeln zu lassen, sprechen Sie bitte persönlich mit der Grenzübertrittsbescheinigung, Ihrem gültigen Reisepass und Ihrem gültigen rumänischen Aufenthaltstitel oder ID-Karte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung vor.

Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist.

Für jede erwachsene Person ist ein einzelner Termin zu buchen.
Minderjährige Kinder können mit einem Elternteil gemeinsam den Termin wahrnehmen.

Es besteht kein Anspruch auf bevorzugte Vorsprache bei knapper Fristsetzung.

Diese Bescheinigung ist gebührenfrei.


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