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Führungszeugnis

Führungszeugnis, © Stephan Jansen/dpa
Deutsches Führungszeugnis
Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen und in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich bitte an Ihre deutsche Meldebehörde. Sofern Sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben, ist eine Antragstellung direkt beim Bundesamt für Justiz möglich. Gehen Sie dann wie folgt vor:
1. Antragsformular |
Das erforderliche Antragsformular erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft oder auf der Webseite des Bundesamts für Justiz (BfJ) unter www.bundesjustizamt.de. |
2. Beglaubigung |
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3. Überweisung |
Wenn Sie das Antragsformular zurück erhalten haben, Deutsche Bundesbank – Filiale Köln – Geben Sie als Verwendungszweck Ihren Vor- und Nachnamen |
4. Versand des Formulars und des Zahlungs- nachweises |
Senden Sie bitte das Antragsformular mit Bundesamt für Justiz |
Das Bundesamt für Justiz wird Ihnen das Führungszeugnis in der Regel innerhalb von 3 bis 4 Wochen zusenden. Bei zusätzlicher Anforderung einer Apostille kann sich dieser Zeitraum um 1-2 Wochen verlängern, da das Bundesamt für Justiz das Führungszeugnis an die zuständige Stelle im Bundesverwaltungsamt weiterleitet. Diese bringt die Apostille auf dem Führungszeugnis an und sendet es an die Inlandsanschrift per Nachnahme weiter.
Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis nur in deutscher Sprache ausgestellt wird.