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Zollvorschriften / Reisen mit Heimtieren
Deutsches Zollabzeichen, © Bundeszollverwaltung
Ein-und Ausreise mit Bargeld bei Reisen außer-und innerhalb der EU
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Anmeldepflicht von Barmitteln ab 10.000 EUR für Reisen außerhalb der EU bzw. zur Anzeigepflicht bei Reisen innerhalb der EU:
Merkblatt Anmeldepflicht Barmittel an EU-Außengrenzen
Merkblatt Anzeigepflicht Barmittel - innerhalb der EU
Zollvorschriften
Die Botschaft kann Ihnen nur beschränkt Auskunft in Zollangelegenheiten geben. Für alle zollrechtlichen Fragen besuchen Sie bitte die Website des deutschen Zolls. Insbesondere wird auf die Vorschriften zur Einfuhr von Barmitteln in die EU hingewiesen. Die Einfuhr von Barmitteln in Höhe von 10 000 Euro oder mehr muss schriftlich bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Zoll-Informationen des Bundesministeriums der Finanzen
Hinweise zur Mitnahme von Heimtieren
finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft