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Rente / Lebensbescheinigung

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

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Lebensbescheinigung

Wenn Sie in Rumänien wohnen und eine Rente der deutschen Rentenversicherung erhalten, überprüft der Renten Service der Deutschen Post AG im Auftrag der Rentenversicherung einmal jährlich, ob Sie noch leben. Den Vordruck dieser sogenannten „Lebensbescheinigung“ erhalten Sie Mitte des Jahres.

Auf dem Vordruck finden Sie Hinweise, bei welchen Stellen Sie die Bestätigung einholen können.

Neben den rumänischen Behörden können z.B. auch Banken, Krankenhäuser oder Notare die Bestätigung abgeben.


Wenn Sie die Lebensbescheinigung in der Botschaft bestätigen lassen möchten, beachten Sie bitte, dass vorab online ein Termin vereinbart werden muss.


Todesfall eines Rentenempfängers

Im Todesfall eines Rentenempfängers muss die zuständige Rentenbehörde umgehend informiert werden. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Die Nachricht über den Todesfall ist durch die Angehörigen direkt an die Rentenbehörde zu übermitteln. Folgende Informationen bzw. Dokumente werden dabei benötigt:

  • Sterbeurkunde des Rentenempfängers
  • Name der Rentenbehörde sowie die Rentenversicherungsnummer
  • Name und Kontaktinformationen des nächsten Angehörigen bzw. des Nachlassverwalters

Wenn die Rentenzahlungen durch den Renten Service der Postbank geleistet wurden, senden Sie bitte umgehend eine Email an den Rentenservice (rentenservice@deutschepost.de) , oder melden Sie den Todesfall unter diesem Link.

Die Rentenzahlung endet mit Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstirbt. Rentenzahlungen, die nach diesem Zeitpunkt noch vorgenommen werden, müssen an die Rentenversicherung zurückgezahlt werden.

Bestattungskosten werden üblicherweise nicht von der Rentenversicherung übernommen


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