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Pässe und Ausweise

Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland

ILLUSTRATION - Ein Reisepass der BRD liegt am 21.05.2012 in Berlin auf einem Atlas, auf dem eine Landkarte der USA zu sehen ist., © picture alliance / dpa Themendie

04.01.2024 - Artikel

Allgemeine Hinweise zur Beantragung von Ausweisdokumenten

Deutsche Staatsangehörige sind verpflichtet, einen gültigen deutschen Pass, Personalausweis oder ein anerkanntes Ersatzdokument mit sich zu führen, wenn sie aus Deutschland ausreisen oder nach Deutschland einreisen.
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts können Sie sich vor einer geplanten Reise informieren, mit welchen Reisedokumenten deutsche Staatsangehörige in welche Länder einreisen können.

Die deutschen Auslandsvertretungen in Rumänien können Ihren Antrag zur Ausstellung eines Reisepasses, Personalausweises, Kinderreisepasses oder Reiseausweises zur Rückkehr nach Deutschland entgegennehmen und Ihnen bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen Ausweisdokumente ausstellen.
Sollten Sie noch in Deutschland gemeldet sein, müssen Sie die Ausstellung eines Ausweisdokuments grundsätzlich bei der Passbehörde an Ihrem deutschen Wohnsitz beantragen. Die Botschaft bzw. die Konsulate können dann nur ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen innerdeutschen Behörde für Sie ein Ausweisdokument ausstellen. Es fällt dafür eine zusätzliche Gebühr an. Ob die Zustimmung erteilt werden kann, entscheidet die innerdeutsche Behörde.

Deutsche Ausweispapiere können nicht verlängert werden. Bitte achten Sie daher auf eine rechtzeitige Beantragung Ihres neuen Reisedokuments (s.u. die Hinweise zu den Bearbeitungszeiten für die verschiedenen Dokumente).

EU-Bürger/Angehörige eines EWR-Staats, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, aber sich gegenüber deutschen Behörden elektronisch identifizieren müssen, können die Ausstellung einen elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen. Nähere Informationen finden Sie hier .

Zur Beantragung eines Ausweisdokumentes ist Ihr persönliches Erscheinen in der Auslandsvertretung erforderlich. Vereinbaren Sie dazu bitte online einen Termin bei der Botschaft oder dem für Ihren Wohnort zuständigen Konsulat.
Lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen zu den einzelnen Ausweisdokumenten auf dieser Seite und bringen Sie alle benötigten Unterlagen zum Termin mit. Unvollständige Anträge können mit Rücksicht auf die dadurch für andere Personen entstehenden Wartezeiten nicht entgegengenommen werden.

Bitte nehmen Sie auch die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis.

Biometrischer Reisepass (ePass) / Vorläufiger Reisepass

Der biometrische Reisepass (ePass) ist der reguläre Reisepass der Bundesrepublik Deutschland und enthält einen integrierten Chip, auf dem Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke gespeichert sind.

Personen unter 18 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Reisepass zu beantragen, müssen aber dennoch zusammen mit den Sorgeberechtigten zur Antragstellung persönlich in der Botschaft erscheinen.

Der ePass wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und von dieser an die jeweilige Passbehörde (Auslandsvertretung) übersandt. Sie können in der Regel damit rechnen, dass der beantragte Pass vier bis acht Wochen nach Antragstellung zur Abholung bereit liegt. Den bisherigen ePass können Sie während der Bearbeitungszeit behalten.

In dringenden Fällen kann der Reisepass gegen Gebührenzuschlag im Expressverfahren beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei verkürzt sich dadurch. Wie schnell der Pass bei der Auslandsvertretung ankommt, hängt von den jeweiligen Kurierverbindungen ab. Im günstigsten Fall trifft der Reisepass nach ca. 15 Tagen bei der Auslandsvertretung ein, bei ungünstiger Kurierverbindung kann es rund vier Wochen dauern. Auf die Lieferzeiten haben die Auslandsvertretungen keinen Einfluss.

Antragstellern ab einem Alter von 24 Jahren wird der ePass mit einer Gültigkeit von zehn Jahren ausgestellt. Bei jüngeren Antragstellern ist der ePass sechs Jahre gültig. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bei besonderer Eilbedürftigkeit kann ein vorläufiger Reisepass mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit für dieses Dokument beträgt bei Vorliegen aller Unterlagen in der Regel zwei Arbeitstage in Bukarest und je nach Kurierverbindung bis zu zwei Wochen bei den Konsulaten, da die ausstellende Behörde auch hier die Botschaft in Bukarest ist.

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und das Antragsformular finden Sie hier.

Kinderreisepass

Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.

Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Sollten Sie mit einem Kinderreisepass verreisen wollen, kontrollieren Sie bitte unter dem Stichwort Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige hier, ob die Bestimmungen Ihres Reiselandes die Einreise von Kindern mit Kinderreisepässen zulassen. Der Kinderreisepass wird von einigen (wenigen) Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA).


Personalausweis

Auch im Ausland kann für deutsche Staatsangehörige ein Personalausweis ausgestellt werden. Sofern Sie ausschließlich Wohnsitz im Ausland haben, besteht jedoch keine Pflicht dazu.
Jugendliche ab dem16. Lebensjahr können den Antrag selbst (ohne Mitwirkung der Sorgeberechtigten) stellen.

Der Personalausweis mit dem kontaktlosen, elektronischen Chip ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat.
Bei Personalausweisen für Antragsteller über 16 Jahren ist die elektronische Ausweisfunktion aktiviert, so dass der Personalausweis genutzt werden kann, um sich z.B. gegenüber Behörden elektronisch zu identifizieren.

Die Bearbeitungsdauer für Personalausweise beträgt sechs bis acht Wochen.

Zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion können Sie sich hier ausführlich informieren.

Das Antragsformular und Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie hier.


PIN-Brief

Jede Person, die bei Antragstellung älter als 15 Jahre und 9 Monate ist, erhält eine Mitteilung mit der Geheimnummer (PIN), der Entsperrnummer (PUK) und einem Sperrkennwort. Auch wenn Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie diesen Brief und sollten diesen sicher aufbewahren.

a) Sind Sie in Deutschland abgemeldet und stellen Ihren Antrag in Rumänien, wird der PIN-Brief an die Botschaft zur Aushändigung übersandt.
b) Sind Sie noch in Deutschland gemeldet, können Sie den PIN-Brief entweder direkt an Ihre Meldeadresse in Deutschland oder an die Botschaft schicken lassen.

Der Personalausweis darf an Antragsteller über 16 Jahre nur ausgegeben werden, wenn sie der Botschaft gegenüber bestätigen, den vorgenannten PIN-Brief erhalten zu haben.


Die eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums

Mit der eID-Karte können Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie EWR-Angehörige digital Behördengänge erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.

Nähere Informationen finden Sie hier.

Ausweisverlust / Passersatz

Deutschen Staatsangehörigen, denen während ihres Aufenthalts in Rumänien ihr deutsches Ausweisdokument abhanden gekommen ist (Verlust, Diebstahl), kann nach erfolgter Identitätsfeststellung ein „Reiseausweis als Passersatz“ zur Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeit von maximal einem Monat und berechtigt auch zum Transit durch andere Länder.

Die Weiterreise (z.B. nach Bulgarien oder in die Türkei) ist mit einem Passersatz nicht möglich. Sie benötigen dazu einen Reisepass. Bitte beachten Sie dann die Informationen zur Terminvereinbarung sowie zu den vorzulegenden Unterlagen für einen ePass oder vorläufigen Reisepass.

Bitte haben Sie Verständnis, dass auch die Ausstellung eines Passersatzpapieres unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann, da ein solches Dokument nur ausgestellt werden darf, nachdem Ihre Identität unter Beteiligung der zuständigen innerdeutschen Behörden zweifelsfrei festgestellt wurde.

An Wochenenden oder Feiertagen entfällt die Möglichkeit der Identitätsprüfung in der Regel, da die innerdeutschen Behörden nicht erreichbar sind. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauffolgenden Werktag ausgestellt werden.

Zur Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz wird folgendes benötigt:

  • die Verlustmeldung („Dovada“), ausgestellt durch die rumänische Polizeidienststelle des Ortes, an dem Ihnen das Dokument abhanden gekommen ist
  • 2 Passfotos (nach Möglichkeit biometrische Fotos)
  • Gebühr von 52 € (bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeiten erhöht sich die Gebühr auf 60 €).
  • sofern vorhanden: abgelaufenes Ausweisdokument oder Kopie des in Verlust geratenen Ausweises bzw. Reisepasses
  • Antragsformular


Wohnortänderung

Wenn Sie nach Rumänien oder innerhalb von Rumänien umgezogen sind, kann die Eintragung zum Wohnort in Ihrem deutschen Pass oder Personalausweis geändert werden.
Den Antrag hierzu können Sie an jeder Auslandsvertretung in Rumänien abgeben. Die eigentliche Änderung muss jedoch aus technischen Gründen bei der Botschaft in Bukarest vorgenommen werden. Daher nimmt die Änderung des Wohnorts etwas mehr Zeit in Anspruch, wenn Sie den Antrag (nebst dem Dokument) bei einem der Konsulate abgeben.

Das Antragsformular finden Sie hier.

Bitte vereinbaren Sie für die Wohnortänderung einen Termin und bringen Sie neben dem Antragsformular und ihrem gültige Reisepass und/oder Personalausweis folgende Unterlagen mit:

  • Ihre rumänische Aufenthaltserlaubnis (Certificat der Inregistrare) oder einen anderen Nachweis über Ihren Wohnsitz in Rumänien.
  • wenn im Reisepass/Personalausweis ein deutscher Wohnsitz angegeben ist: Abmeldebestätigung der deutschen Meldebehörde. Falls Sie die Abmeldung bei der deutschen Gemeinde vor Ihrem Umzug versäumt haben, so können Sie dies auf dem Postweg oder „online“ nachholen und eine Abmeldebestätigung erhalten

Die Wohnortänderung ist gebührenfrei.


Haftungsausschluss

Alle Informationen beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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