Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis und wie kann ich es erhalten?

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

11.04.2023 - Artikel


Was ist ein Ehefähigkeitszeugnis?

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass der Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen, zum Beispiel eine noch bestehende Ehe.
Das Zeugnis enthält die Angaben von beiden Heiratswilligen und ist 6 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig. Wenn beide Personen die deutsche Staatsangehörigkeit haben, muss jede(r) Verlobte ein eigenes Ehefähigkeitszeugnis ausstellen lassen.

Wo und wie kann das Ehefähigkeitszeugnis beantragt werden?

Das Ehefähigkeitszeugnis beantragen Sie bei dem Standesamt an Ihrem deutschen Wohnsitz. Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, ist das Standesamt Ihres letzten deutschen Wohnsitzes zuständig.
Deutsche, die noch nie oder nur vorübergehend einen Wohnsitz in Deutschland hatten, wenden sich an das Standesamt I in Berlin.

Viele Standesämter stellen die Antragsformulare und weitere Informationen auf ihren Webseiten zur Verfügung.
Wenn Sie den Antrag nicht persönlich stellen können, muss Ihre Unterschrift auf dem Formular beglaubigt werden. Dies ist auch in der Botschaft möglich. Die Gebühr beträgt 56,43 Euro (zahlbar in RON zum aktuellen Tageskurs der Botschaft). Bitte vereinbaren Sie vorab online einen Termin und bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie zusammen mit dem Antrag einreichen müssen, erfahren Sie vom zuständigen Standesamt in Deutschland. Die Urkunden können dem Standesamt im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden.

Auf Wunsch können Sie Fotokopien auch in der Botschaft beglaubigen lassen. Die Gebühr beträgt 26,21 € (zahlbar in RON zum aktuellen Tageskurs der Botschaft). Dazu bringen Sie bitte die Originaldokumente mit.


Zur Vorlage in Rumänien müssen Sie das deutsche Ehefähigkeitszeugnis in die rumänische Sprache übersetzen lassen. Die Einholung einer Apostille ist nicht erforderlich.

Viele rumänische Standesämter akzeptieren auch mehrsprachige Ehefähigkeitszeugnisse (nach dem von Rumänien nicht ratifizierten CIEC-Übereinkommen vom 05.09.1980) akzeptiert.


Haftungsausschluss

Alle Angaben beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen der Botschaft zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann keine Gewähr übernommen werden.


nach oben