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Entzug des Führerscheins bei Verstößen gegen die rumänische Straßenverkehrsordnung

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Bei Ahndung eines Verstoßes gegen die rumänische Straßenverkehrsordnung (Codul Rutier) kann die Verkehrspolizei den Führerschein einbehalten und ein Fahrverbot für Rumänien verhängen. Es wird ein Protokoll („proces verbal“) aufgenommen, welches vom Führerscheininhaber zu unterschreiben ist. Ohne Unterschrift ist das Protokoll nicht rechtskräftig, so dass auch keine Rechtsmittel eingelegt werden können.
Über das Einbehalten des Führerscheins erhalten Sie als Betroffene/r eine Bescheinigung („Dovada“), mit der Sie noch 15 Tage in Rumänien Ihr Fahrzeug führen dürfen, bevor das Fahrverbot in Kraft tritt.


Gegen die Entscheidung der Verkehrspolizei kann gem. Art. 118 Codul Rutier innerhalb von 15 Tagen Widerspruch bei dem für den Ort des Verstoßes zuständigen Gericht (Judecatoria) eingelegt werden. Dort wird eine Registriernummer vergeben, mit der die (vorläufige) Herausgabe des Führerscheins bei der Verkehrspolizei beantragt werden kann.


Falls Sie sich nur für kurze Zeit in Rumänien aufhalten, können Sie außerdem beantragen, dass Ihnen Ihr Führerschein einen Tag vor Verlassen des Landes von der Verkehrspolizei zurückgegeben wird, da das Fahrverbot nur für Rumänien gilt. Der Antrag muss innerhalb von 24 Stunden nach Einzug des Führerscheins gestellt werden.

Dem schriftlich bei der einziehenden Verkehrspolizeistelle einzureichenden Antrag sind nach Kenntnis der Botschaft folgende Unterlagen beizufügen:
- eine bei einem Notar abzugebende Erklärung, in der Sie den Tag Ihrer Ausreise festlegen
- eine Kopie des Flug-, Bahn oder Bustickets, falls Sie nicht mit dem Auto ausreisen ,
- eine Kopie der „Dovada“ (s.o.: Bescheinigung mit der 15 Tage lang in Rumänien ohne Führerschein gefahren werden kann)
- eine Kopie des Polizeiprotokolls („proces verbal“),
- eine Kopie des Nachweises über die erfolgte Zahlung der auferlegten Geldbuße und
- eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes.


Ferner können Sie schriftlich die Verwahrung des Führerscheins bei der Verkehrspolizei
beantragen und ihn nach Ablauf des Fahrverbotes dort wieder abholen.
Wenn Sie keinen dieser Anträge stellen, wird Ihr Führerschein nach ca. 15 Tagen über den Dienstweg von der lokalen Verkehrspolizei über die Kreispolizei und die
Straßenverkehrsdirektion der Polizei in Bukarest zur Deutschen Botschaft gesandt.

Die Botschaft leitet den Führerschein anschließend unverzüglich über das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg der ausstellenden deutschen Behörde zu.

Die Botschaft hat keinen Einfluss darauf, wie schnell der eingezogene Führerschein auf dem beschriebenen Dienstweg hier eingeht. Dies kann mehrere Wochen dauern.
Bitte haben Sie Verständnis, dass daher keine Anfragen zum Sachstand beantwortet werden können.

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