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Zulassung und Abmeldung von KfZ
Ummeldung eines Fahrzeugs auf rumänisches Kennzeichen
Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs auf ein rumänisches Kennzeichen beantragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen rumänischen Zulassungsstelle (Serviciul regim permise de conducere şi înmatricularea vehiculelor).
Die rumänische Zulassungsstelle behält Ihre Zulassungspapiere im Original und informiert Ihre deutsche Zulassungsstelle über die Ummeldung. Diese Meldungen erfolgen gesammelt einmal monatlich über das Kraftfahrt-Bundesamt Flensburg.
Ihre deutschen Autokennzeichenschilder werden von der rumänischen Zulassungsstelle vernichtet.
Eine Abmeldung bei der deutschen Zulassungsstelle können Sie auch im Online-Verfahren gem. § 24 FZV veranlassen.
Abmeldung in Deutschland vor Neuzulassung in Rumänien
Sie können Ihr Fahrzeug auch zunächst in Deutschland abmelden, nach Rumänien überführen und hier die Neuzulassung beantragen.
Um mit Ihrem in Deutschland abgemeldeten Fahrzeug nach Rumänien fahren zu können („Überführung auf eigener Achse“), benötigen Sie ein Zollausfuhrkennzeichen (Überführungskennzeichen). Dieses erhalten Sie bei der deutschen Zulassungsstelle. Nach Ankunft in Rumänien können Sie einen Antrag auf Zulassung bei der rumänischen Zulassungsstelle stellen.
Kurzzeitkennzeichen
Die deutschen sogenannten Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am rechten Rand), die für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen ausgestellt werden, sind in Rumänien nicht zugelassen und dürfen daher für die Überführung eines KfZ nach Rumänien nicht genutzt werden. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Folgen.