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Namensführung in deutsch-rumänischen Familien

29.09.2023 - Artikel

Namensführung der Ehegatten
bei Eheschließung in Rumänien

Wird die Ehe vor einem rumänischen Standesbeamten geschlossen und erklären die Ehegatten dabei, einen gemeinsamen Ehenamen führen zu wollen, so ist diese Erklärung für den deutschen Rechtsbereich automatisch wirksam, wenn es sich bei dem gewählten Namen um den Geburtsnamen des Mannes oder der Frau handelt.

Auch andere, bei Eheschließung in Rumänien gewählte Namen können nach Abgabe einer entsprechenden Erklärung beider Ehegatten für den deutschen Rechtsbereich anerkannt werden. Zuständig für die Entgegennahme der Namenserklärung ist das Standesamt am (letzten) deutschen Wohnsitz.

Bei Aufenthalt der Ehegatten in Rumänien kann die Namenserklärung bei der Botschaft beglaubigt werden. Die Erklärung wird an das Standesamt in Deutschland weitergeleitet und wird mit Zugang dort wirksam. Über die Namensführung kann das Standesamt auf Wunsch eine kostenpflichtige Bescheinigung für die Ehegatten ausstellen. Es ist auch möglich, die Ehe im deutschen Eheregister eintragen zu lassen.


Namensführung von Kindern

Führen die Eltern des Kindes für den deutschen Rechtsbereich einen gemeinsamen Familiennamen, so erhält das Kind diesen automatisch als Geburtsnamen.

Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, so müssen sie durch eine gemeinsame Erklärung den Geburtsnamen des Kindes für den deutschen Rechtsbereich bestimmen. Dies gilt auch, wenn bei einem rumänischen Standesamt bereits eine Namenserklärung abgegeben wurde. Zur Wahl stehen jeweils der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Name eines Elternteils. Wenn ein Elternteil nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, kann auch der nach dem Heimatrecht dieses Elternteils geführte Familienname gewählt werden.

Die Namenserklärung für den deutschen Rechtsbereich ist unwiderruflich. Sie kann gleichzeitig mit einer Geburtsanzeige vorgenommen werden. Der in der Namenserklärung für das Kind bestimmte Name wird dann in die deutsche Geburtsurkunde eingetragen.

Rückfragen, auch zur Vereinbarung eines Termins bei der Botschaft, stellen Sie bitte über das Kontaktformular.


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