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Visa und Einreise
Visum - Ja oder Nein?
Staatsangehörige der EU-Staaten sowie bestimmter weiterer Staaten benötigen kein Visum. Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie mit Hilfe dieser Liste überprüfen.
Die Botschaft weist darauf hin, dass nur Visumanträge von Personen entgegengenommen werden können, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rumänien haben und über eine gültige Aufenthaltserlaubnis für Rumänien verfügen.
Schengen Visum oder nationales Visum?
Die Art des Visums hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts ab.
Möchten Sie nur für kurze Zeit nach Deutschland, z.B. zum Tourismus? Für Aufenthalte mit einer Dauer bis zu 90 Tagen ein Schengen-Visum.
Oder planen Sie einen längeren Aufenthalt, z.B. für ein Studium? Für Aufenthalte mit einer Dauer von über 90 Tagen beantragen Sie ein nationales Visum.
Änderungen ab dem 31. März 2024
Seit dem 31. März 2024 sind die Personenkontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen zwischen Bulgarien und Rumänien und den anderen Staaten des Schengen-Raums abgeschafft worden.
Inhaber gültiger rumänischer Aufenthaltstitel und nationaler Visa für den langfristigen Aufenthalt, können sich dann gem. Art. 21 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) aufgrund dieser Dokumente sowie eines gültigen und anerkannten Reisedokuments bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen frei im Hoheitsgebiet der anderen Schengen-Staaten bewegen, sofern sie die Einreisevoraussetzungen gem. Art. 6 des Schengener Grenzkodex erfüllen. Dabei ist es unerheblich, ob sie sich 90 Tage durchgehend in den anderen Staaten des Schengen-Raums aufhalten oder mehrmals ein- und ausreisen.
Für Inhaber rumänischer nationaler Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, die bis zum 31. März 2024 ausgestellt wurden ändert sich nichts. Diese berechtigen zum Aufenthalt in Rumänien, Bulgarien und Zypern. Für einen Aufenthalt in Deutschland wird weiterhin ein einheitliches Schengenvisum benötigt.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt für Kurzaufenthalte, z.B. zu touristischen oder Besuchszwecken.
Wenn Sie in Deutschland eine Erwerbstätigkeit ausüben wollen, ist zumeist ein Visum erforderlich, auch wenn Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten möchten.
Sonderfall: Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs
Enge Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige ledige Kinder und Eltern von minderjährigen Kindern) von in Deutschland lebenden subsidiär Schutzberechtigten können Visa zum Zwecke des Nachzugs beantragen.
Nachzugswillige Familienangehörige können sich auf dieser Internetseite für einen Termin zur Abgabe des Visumantrags registrieren: