Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Berufsausbildung nach § 16 a AufenthG
Für die Erteilung des Visums sind folgende Unterlagen im Original und einer Kopie vorzulegen:
o Antragsformular, vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
o Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer (mindestens drei Monate über die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis hinaus), ausgestellt in den letzten 10 Jahren.
Der Pass muss über mindestens zwei freie Seiten verfügen
o 1 aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalaufnahme 3,5x4,5cm, heller Hintergrund)
o Aufenthaltserlaubnis für Rumänien, gültig bis Abschluss der Visabearbeitungszeit
o Tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache
o Motivationsschreiben in deutscher Sprache mit Angaben zu Ihren Überlegungen für die Zeit nach der Ausbildung
o Vom Arbeitgeber und Ihnen unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit Industrie-Handelskammer-Anerkennung), sowie Ausbildungsplan im Original + Kopie
o Nachweis über Sprachkenntnisse (sofern nicht bereits vom Ausbildungsbetrieb bestätigt: Nachweis vorhandener Deutschkenntnisse (bei qualifizierter Berufsausbildung mind. B1/ andernfalls A2) oder Nachweis der Anmeldung zu einem ausbildungsvorbereitenden Intensivsprachkurs. Ein vorgelegter Sprachnachweis muss aktuell und von einer ALTE-zertifizierten Institution ausgestellt worden sein.
o Finanzierungsnachweis (durch Ausbildungsgehalt, bzw. Aufstockung des Gehalts durch ein in Deutschland eingerichtetes Sperrkonto um auf den monatlich verfügbaren Betrag i.H.v. 903€ zu gelangen)
o Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (wird im Rahmen der Bearbeitung eingeholt. Zwecks Zeitersparnis kann eine Vorabzustimmung durch Ihren Arbeitgeber beantragt werden)
o Krankenversicherungsnachweis (vorzulegen bei Abholung des Visums. Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Auszubildender besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beginn der Ausbildung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000€ abzuschließen, bis das Ausbildungsverhältnis beginnt.
o Gebühr i.H.v. 75€ zahlbar in bar in Lei oder per Kreditkarte in Euro
Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern