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Chancenkarte für Fachkräfte gem. § 20a AufenthG

06.06.2024 - Artikel

Bitte weisen Sie Ihre Qualifikation als Fachkraft je im Original + 1 Kopie nach durch:

- Berufsausbildungsabschluss in Deutschland ODER

- Hochschulabschluss in Deutschland ODER

- Anerkennung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation von der jeweiligen für die Anerkennung zuständigen Stelle ODER

- Anerkennung der Gleichwertigkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss)

ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

- Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB

ODER (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

- Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, also Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis oder Erteilung der ärztlichen Approbation

Informationen zum Thema Anerkennung sind auf www.anerkennung-in-deutschland.de zu finden

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