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Chancenkarte im Punktesystem gem. § 20b AufenthG

06.06.2024 - Artikel

Bitte weisen Sie Ihre Qualifikation für die Chancenkarte durch folgende Unterlagen je im Original + 1 Kopie nach:

Ausbildung

ausländischer Berufsausbildungsabschluss UND

  • Bescheinigung der 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen' ZAB über Ihre ausländische Berufsqualifikation (staatliche Anerkennung, mindestens 2 Jahre Ausbildungsdauer) ODER
  • Teilanerkennungsbescheid/Defizitbescheid für Ihre Berufsqualifikation

ODER

ausländischer Hochschulabschluss UND

  • Nachweis über staatliche Anerkennung des Hochschulabschlusses – entweder durch
    -> Feststellung der (bedingten) Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses (Ausdruck aus der anabin-Datenbank für Ihren Hochschulabschluss und Ihre Hochschule)
    ODER (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
    -> Zeugnisbewertung durch die 'Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen'

ODER

Berufsabschluss einer deutschen Außenhandelskammer mit dazugehöriger Bestätigung des 'Bundesinstituts für Berufsbildung' BIBB

Sprachkenntnisse

Bescheinigung über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache – mindestens A1 UND/ODER

Bescheinigung über Ihre Kenntnisse der englischen Sprache – mindestens B2

Die Aussteller der Bescheinigung müssen von der 'Association of Language Testers in Europe' (ALTE) zertifiziert sein; alternativ wird auch der 'Test of English as a Foreign Language' (TOEFL) akzeptiert.

Hinweis: Die oben genannten Dokumente sind für die Berechnung der Punktzahl für die Chancenkarte relevant. So können Sie für Deutsch- und Englischkenntnisse auf bestimmten Niveaus Punkte erhalten, ebenso für eine Teilanerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation.

Weitere Punkte für die Chancenkarte


Einzelheiten zu den erreichbaren Punktzahlen sind auf 'Make it in Germany' zu finden. Punkte können Sie zusätzlich mit folgenden Nachweisen sammeln:

Nachweise zu Ihrer Berufserfahrung in den letzten 5 oder 7 Jahren, sofern diese einen Bezug zu Ihrer Berufsqualifikation hat: Arbeitszeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen, usw.

Wenn Sie sich innerhalb der vergangenen 5 Jahre mindestens 6 Monate lang ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben (schengenrechtliche Kurzaufenthalte zählen nicht dazu), weisen Sie dies bitte durch geeignete Dokumente nach, z.B. durch

  • ungekündigte Mietverträge
  • Arbeitsverhältnisse, Dienstleistungsverträge, usw.
  • Pässe mit Visa und Einreisestempeln

Möchte Ihr(e) Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) ebenfalls eine Chancenkarte beantragen – oder hat sie sogar schon – und dann gemeinsam mit Ihnen nach Deutschland einreisen? Wenn ja, dann kann eine(r) von Ihnen 1 zusätzlichen Punkt für die Chancenkarte sammeln. Falls zutreffend, legen Sie dann bitte auch einen entsprechenden Nachweis für den Chancenkarten-Antrag Ihrer/Ihres Ehepartner(in)/Lebenspartner(in) vor.

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