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Spezialitätenköche

06.03.2025 - Artikel

Spezialitätenköchinnen und Spezialitätenköchen kann ein Aufenthaltstitel für eine Vollzeitbeschäftigung in Spezialitätenrestaurants erteilt werden.

Sie müssen Staatsangehörige des Landes sein, nach dessen landestypischer Küche das Restaurant ausgerichtet ist.

Bitte reichen Sie Dokumente, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, mit einer Übersetzung ins Deutsche oder Englische ein.

Für die Erteilung des Visums sind folgende Unterlagen im Original und einer Kopie vorzulegen:

Antragsformular, vollständig in deutscher Sprache ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben

Reisepass mit ausreichender Gültigkeitsdauer (mindestens drei Monate über die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis hinaus), ausgestellt in den letzten 10 Jahren
Der Pass muss über mindestens zwei freie Seiten verfügen

aktuelles biometrisches Passfoto (Frontalaufnahme 3,5x4,5cm; heller Hintergrund)

Aufenthaltserlaubnis für Rumänien, gültig bis zum Abschluss der Visabearbeitungszeit

Tabellarischer Lebenslauf

Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, diese muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden

Vom Arbeitgeber und Ihnen unterschriebener Arbeitsvertrag mit Angabe des Bruttojahresgehalts und der Arbeitszeit

Betriebsbeschreibung des Spezialitätenrestaurants in Deutschland inkl. Speisekarte

Nachweis der abgeschlossenen Kochausbildung an einer Berufsfachschule im Herkunftsland mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 2 Jahren

Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit als Koch in qualifizierten Betrieben im Herkunftsland (nach der Ausbildung)

Krankenversicherungsnachweis
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Beschäftigungsbeginn gilt.
Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000€ abzuschließen, bis das Beschäftigungsverhältnis beginnt.

Gebühr iHv 75€ zahlbar in bar in Lei oder per Kreditkarte in Euro

Die Botschaft behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern.

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