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Fahrzeitenbeschränkungen für Lastkraftwagen in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 01.07.-31.08.2024

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13.09.2021 - Artikel

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August ist zusätzlich zu den sonst gültigen Verbotszeiten an allen Samstagen von 7:00 bis 20:00 Uhr der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland gem. § 1 der Ferienreiseverordnung genannten Fahrzeuge beschränkt.

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung genannten Autobahnen und den dort in Absatz 3 genannten Bundesstraßen nicht geführt werden.

Das Samstagsfahrverbot der Ferienreiseverordnung gilt nicht für militärische Transporte der Bundeswehr und ihrer Dienstleister, der Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und für Hilfstransporte für die Ukraine einschließlich der Leerfahrten. Die Länder haben hierfür Ausnahmen für solche Transporte noch bis 31.03.2025 erlassen.


Weitere Informationen und die Ferienreiseverordnung können Sie auf der Internetseite des BMDV finden:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/lkw-fahrverbot-in-der-ferienreisezeit.html

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