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Fahrzeitenbeschränkungen für Lastkraftwagen in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum vom 01.07.-31.08.2025

Artikel

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August, ist an allen Samstagen von 7:00 bis 20:00 Uhr der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger dürfen zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten auf den in § 1 Absatz 2 der Ferienreiseverordnung genannten Autobahnen und den dort in Absatz 3 genannten Bundesstraßen nicht geführt werden.

Ausgenommen von den Samstags-Fahrverboten sind militärische Transporte der Bundeswehr und ihrer Dienstleister, der Truppen der Vertragsstaaten der NATO, der MS der EU. Weitere mögliche Ausnahmen sind in §2 und §3 FerReiseV geregelt.

Weitere Informationen und die FerReiseV können Sie auf der Internetseite des BMV finden:

https://www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/lkw-fahrverbot-in-der-ferienreisezeit.html

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