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Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen
Rettungsring, © colourbox.de
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden, können Sie während der Öffnungszeiten der Botschaft (montags bis donnerstags von 08:00-17:00 Uhr und freitags von 08:00-14:00 Uhr) unter der Telefonnummer (+40) 21 202 98 30 anrufen und werden dann mit dem Rechts- und Konsularreferat verbunden.
In dringenden Notfällen ist der Bereitschaftsdienst der Botschaft auch außerhalb der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr, freitags ab 14.00 Uhr durchgängig bis Montag 07.00 Uhr sowie rund um die Uhr an Feiertagen) unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
(+40) 721 374 786
Bitte beachten Sie: Während der regulären Öffnungszeiten der Botschaft ist die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes nicht erreichbar.
Die zentrale Notrufnummer des Auswärtigen Amtes für Deutsche im Ausland lautet:
(+49) 30 500 00
Bitte kontaktieren Sie den Bereitschaftsdienst nur dann, wenn Sie in einer Notlage sind und eine Lösung Ihres Problems nicht bis zum nächsten Arbeitstag aufgeschoben werden kann. In Visumangelegenheiten kann der Bereitschaftsdienst keine Auskünfte erteilen.
Informationen über die Unterstützungsmöglichkeiten der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auch auf der Webseite des Auswärtigen Amts.
Verlust von Reisedokumenten
Die Botschaft kann deutschen Staatsangehörigen bei Verlust ihres Reisedokuments ein Passersatzpapier - nur gültig für die Rückreise nach Deutschland - ausstellen, sofern die Identität zweifelsfrei feststellbar ist. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass die Ausstellung eines Passersatzpapieres unter Umständen nicht am selben Tag erfolgen kann, da die Feststellung der Identität nur durch Rückfrage bei der Pass-/Personalausweisbehörde am deutschen Wohnort möglich ist.
An Wochenenden oder Feiertagen entfällt diese Möglichkeit in der Regel, da die innerdeutschen Passbehörden nicht erreichbar sind. Ein Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland kann dann frühestens am darauffolgenden Werktag ausgestellt werden.
Zur Ausstellung eines Reiseausweises als Passersatz werden benötigt:
- die polizeiliche Verlustmeldung
- 2 Passfotos
- Gebühr von 52 Euro (außerhalb der Dienstzeiten 60 Euro); zahlbar in RON
- sofern vorhanden: abgelaufenes Ausweisdokument oder Kopie des in Verlust geratenen Ausweises bzw. Reisepasses.
Wenn Sie nicht direkt nach Deutschland zurückreisen möchten, reicht das Passersatzpapier nicht aus. Es muss dann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Bitte vereinbaren Sie dazu hier einen Termin.
Verlust von Geld und Kreditkarten
Bei Verlust einer Kredit- oder EC-Karte kann die Sperrung der Karte entweder über das ausgebende Kreditinstitut oder über die zentrale Service-Nummer
0049 116 116
veranlasst werden.
Die Kreditkartenunternehmen haben auch eigene Notfallrufnummern eingerichtet, z.B.:
Mastercard 001 636 722 7111
Visa 0808 03 4288
Die Kreditkartenanbieter bieten auch Dienstleistungen zur Notfallversorgung mit Bargeld oder Ersatzbeschaffung der Kreditkarte an.
Eine andere Möglichkeit, schnell wieder Bargeld zu beschaffen, ist die Blitzüberweisung über die Reisebank oder Western Union.
Informationen dazu finden Sie z.B. auf den Webseiten:
www.reisebank.de
www.westernunion.com.de
www.moneygram.com
Telefonische Auskünfte erhalten Sie bei
der Zentrale der Reisebank: 0049 69 880700
der Hotline von Western Union: 0049 69 85098250
Todesfall
Beim Todesfall einer/eines Deutschen in Rumänien müssen die nächsten Angehörigen die Entscheidung treffen, ob die Bestattung in Rumänien oder in Deutschland erfolgen soll und in welcher Form.
Angehörige sollten zunächst klären, ob die oder der Verstorbene eine Versicherung (z.B. Bestattungsvorsorge, Auslandsschutz der Kreditkarte, Schutzbrief eines Automobilclubs mit entsprechenden Modalitäten) hatte, die im Todesfall die Rückführung aus dem Ausland abdeckt. In diesem Fall sollten Einzelheiten und Umfang der Kostenübernahme zunächst mit dem versichernden Unternehmen geklärt werden. Diese arbeiten in der Regel auch mit festgelegten Bestattern zusammen.
Wenn eine Beisetzung in Deutschland vorgesehen ist, kann ein Bestattungsinstitut vor Ort in Deutschland beauftragt werden, das seinerseits einen rumänischen Bestatter zur Durchführung der hier erforderlichen Vorbereitungen und Formalitäten beauftragt.
Alternativ kann unmittelbar ein Bestatter in Rumänien beauftragt werden. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht von Bestattungsunternehmen, mit denen in deutscher oder englischer Sprache kommuniziert werden kann. Die Benennung erfolgt unverbindlich und ohne Gewähr. Insbesondere erhebt die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Empfehlung dar.