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Chancenkarte (§§ 20a + 20b AufenthG)
Die Chancenkarte ermöglicht es Arbeitskräften aus Drittstaaten zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen.
Dazu ist es erforderlich, dass eine Qualifikation als Fachkraft vorliegt oder die Mindestanforderungen über ein Punktesystem erfüllt werden.
Über das Punktesystem wird ermittelt, ob Sie anhand Ihrer Qualifikationen, Kenntnisse und Lebensumstände für die Chancenkarte berechtigt sind. Hierfür ist eine Mindestpunktzahl in Höhe von sechs Punkten erforderlich.
Besitzen Sie einen in Deutschland anerkannten berufsqualifizierenden Bildungsabschluss, können Sie die Chancenkarte als anerkannte Fachkraft beantragen, ohne eine Mindestpunktzahl erreichen zu müssen.
Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf der Webseite Make-it-in-Germany
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