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Chancenkarte (§§ 20a + 20b AufenthG)

06.06.2024 - Artikel

Die Chancenkarte ermöglicht es Arbeitskräften aus Drittstaaten zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einzureisen.

Dazu ist es erforderlich, dass eine Qualifikation als Fachkraft vorliegt oder die Mindestanforderungen über ein Punktesystem erfüllt werden.

Über das Punktesystem wird ermittelt, ob Sie anhand Ihrer Qualifikationen, Kenntnisse und Lebensumstände für die Chancenkarte berechtigt sind. Hierfür ist eine Mindestpunktzahl in Höhe von sechs Punkten erforderlich.

Besitzen Sie einen in Deutschland anerkannten berufsqualifizierenden Bildungsabschluss, können Sie die Chancenkarte als anerkannte Fachkraft beantragen, ohne eine Mindestpunktzahl erreichen zu müssen.

Weitere Informationen zur Chancenkarte (insbesondere ein 'Self-Check') sowie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten und Leben in Deutschland finden Sie auf der Webseite Make-it-in-Germany

In beiden Fällen sind darüber hinaus die unten aufgeführten Grundvoraussetzungen zu erfüllen.


Antragsformular einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

aktuelles, biometrisches Passfoto (45x35mm, Hintergrund einfarbig hell)

gültiger Reisepass (mit mindestens 2 komplett freien Seiten)

einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

gültiger Aufenthaltstitel für Rumänien und 1 Kopie der Vorder- und Rückseite.
Die Gültigkeit des Aufenthaltstitels muss die voraussichtliche Dauer des Visumverfahrens abdecken

Motivationsschreiben: es soll nachvollziehbar sein, für welche Arbeitsbereiche und Stellen in Deutschland Sie sich interessieren, wo Sie sich bewerben wollen und wo in Deutschland Sie sich aufhalten wollen (inklusive Angaben zu Unterkunft und sonstigem Lebensunterhalt). Und – falls zutreffend – welche Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation Sie in Deutschland planen

tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen beruflichen Werdegang

⬜ Nachweis der Sicherung des Lebensunterhalts durch entweder ein Sperrkonto i.H.v. 1.027 EUR pro Monat, Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder Arbeitsvertrag zur Nebenbeschäftigung, aus der die wöchentlichen Arbeitszeiten (max. 20h/Woche) und der monatliche Verdienst hervorgehen

Krankenversicherungsnachweis (Incoming-Versicherung) mit Geltung im gesamten Schengen-Raum und einer Deckungssumme von mindestens 30.000 EUR, gültig für den Gültigkeitszeitraum der Chancenkarte (spätestens nachzuweisen bei Abholung des Visums)

Gebühr i.H.v. 75 EUR zahlbar in bar in Lei oder per Kreditkarte in Euro

⬜ sowie zusätzliche Nachweise, entweder als Fachkraft oder für das Punktesystem (siehe nachfolgende Informationen)



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